......unnützer Aufwand

Im ,,Gemeinnützlichen Wochenblatt für Quedlinburg"  aus den 50iger Jahren des 19. Jahrhundert fand ich folgende Meldung:

,,Der dreijährige Zeitraum, für welchen die unterzeichneten Beamten des  

>Vereins gegen unnützen Aufwand bei Begräbnissen<

und deren Stellvertreter, gewählt wurden, ist mit dem 16. v. M. abgelaufen, und es müssen daher, nach § 3 des Statuts vom 17. Februar 1848, neue Beamte und Stellvertreter gewählt werden".

Da muss man sich fragen: , ,Was es nicht alles gibt !"