......unnützer Aufwand |
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Im ,,Gemeinnützlichen Wochenblatt für Quedlinburg" aus den 50iger Jahren des 19. Jahrhundert fand ich folgende Meldung: |
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,,Der dreijährige Zeitraum, für welchen die unterzeichneten Beamten des |
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>Vereins gegen unnützen Aufwand bei Begräbnissen< |
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und deren Stellvertreter, gewählt wurden, ist mit dem 16. v. M. abgelaufen, und es müssen daher, nach § 3 des Statuts vom 17. Februar 1848, neue Beamte und Stellvertreter gewählt werden". |
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Da muss man sich fragen: , ,Was es nicht alles gibt !" |
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