Das Eiserne Kreuz und der Erbschein

Das Eiserne Kreuz wurde anlässlich des Geburtstages der Preußischen Königin Luise vom König Friedrich Wilhelm am 10. März 1813 für hervorragende tapfere Taten im Freiheitskrieg gegen Napoleon gestiftet.

Auch viele Quedlinburger hatten ein Anrecht auf diese Auszeichnung erworben. Wenn ich sage erworben, so heißt es nicht, dass jeder berechtigte Bürger ein Eisernes Kreuz bekam.

Das hatte folgenden für uns in der heutigen Zeit nicht mehr ganz nachvollziehbaren Grund.

Man schrieb damals dazu:

„Da nur eine bestimmte Zahl von Eisernen Kreuzen ausgegeben, der besonders tapferen Helden aber viel mehr waren, ist bei den einzelnen Truppenteilen die Einrichtung der - Erbscheine - getroffen worden, das heißt die des Eisernen Kreuzes für würdig erachteten Freiheitskämpfer, für die ein Kreuz nicht mehr vorhanden war, erhielten die Anwartschaft für den Fall schriftlich zugesichert, dass ein Kreuzinhaber, der dem betreffenden Regiment angehört hatte, mit dem Tode abging. Dann erhielt der nächste erbberechtigte Kamerad sein Kreuz.

Dieser Fall ist auch bei Quedlinburgern mehrmals eingetreten, sowohl dass einer das Kreuz auf Erbschein, oft lange nach den Freiheitskriegen, doch noch bekam, als auch dass bei eintretenden Todesfällen das Kreuz von den Truppenteilen sogleich eingefordert ward.“

Nachzutragen ist hier noch, dass es in Quedlinburg 36 Bürger gab, die das Eiserne Kreuz getragen haben.

Die Einrichtung des – E r b s c h e i n e s - wurde erst 1870/71 aufgehoben.


Original Eisernes Kreuz von 1913 und 1914