Erster deutscher König

 

Der erste deutsche König war der Sachsenherzog Heinrich, den man 919 auf dem Reichstag in Fritzlar  zum König wählte. Er stellte als König 922 für das Kloster Corway eine Urkunde aus, in der erstmalig Quitilingaburg Erwähnung findet.

Heinrich I. und sein Sohn Otto I.

 

Diese Urkunden waren in lateinischer Sprache abgefasst, so das zu lesen war:

actum in villa qua dicitur Quitilingaburg.

Das übersetzte man wie folgt: "gegeben in der Stadt, die man Quedlinburg nennt".
Aber eigentlich heißt villa gar nicht Stadt. Für Stadt hieß es "urbs oder eivitas und villa" was soviel bedeutete, wie  "Ort", und dieser wird wohl die Burganlage gewesen sein, denn Quedlinburg bestand im Jahre 922 aus den dörflichen Ansiedlungen Quitilingen und Westendorf.
Diese Stadtteile verschmolzen 994 zu Quitilingaburg, einer Stadt, der in dem genannten Jahre Otto III. das Marktrecht erteilte.
Die Ansiedlungen zu Füßen des Burgberges sind aber sehr viel älter.  Heinrich fand bereits eine burgähnliche Anlage auf dem Sandsteinfelsen vor, die er jedoch mit Mauern verstärken ließ und sie seine Metropolis nannte.

Das griechische Wort lässt sich nicht einfach übersetzen, denn eigentlich wäre dann Quedlinburg die Metropole des Reiches gewesen, aber sie war es auch zweifelsfrei als politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des 10. Jahrhunderts.
Doch nicht sehr lange, dann bald wurde aus der Burg, dem Wunsche des 936 verstorbenen Königs folgend, ein freiweltliches Damenstift.
Der Sohn Heinrichs, Otto I., unterstützte diese Stiftung für die Töchter des Hochadels, die von eine Äbtissin geleitet wurde.
Die Bedeutung Heinrichs I. liegt darin, das er die deutschen Stämme zusammenschloss und damit erreichte, dass die ständigen Überfälle der Ungarn abgewehrt werden konnten bis es gelang, diese überhaupt von deutschen Boden zu vertreiben.
Einer Überlieferung zufolge, erfuhr Heinrich von seiner Königswahl am Finkenherd, der damit auch zu einem geschichtlichen Zeitzeugen wurde.