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Nach den
Ausführungen des Berichterstatters Stadt Verordneter Kratzenstein hat die
Firma Bohnhardt in Nordhausen, nach dem negativen Ergebnis der letzten
Stadtverordneten Versammlung, ihre Offerte betr. Miete des Ratskeller und
Schaffung eines Weinrestaurants in demselben, erneuert und zwar in einer
für die Stadtverwaltung bedeutend günstigeren und deshalb annehmbareren
Form. Sie macht den Vorschlag ,den Pachtvertrag auf die Dauer von 15
Jahren festzusetzen gegen eine Miete von jährlich 600 Mark, wogegen sie
die Kosten der Einrichtung, Beschaffung des Inventars u.s.w., wofür in
letzter Sitzung ein Betrag von 13.000 Mark genannt wurde, übernehmen
würde.
Außerdem würde nach Ablauf des Pachtvertrages, also nah 15 Jahren, die
gesamte Einrichtung ohne weiteres in den Besitz der Stadt übergehen; die
Firma hat während dieser Zeit für Instandhaltung des Inventars auf ihre
Kosten aufzukommen, so wie Heizung und Beleuchtung zu übernehmen. Die in
letzter Sitzung vorgebrachten Bedenken betr. Grundwasser können beruhigt
werden. Es haben seit dieser Zeit täglich Messungen des Grundwassers
stattgefunden, die ein durchaus zufriedenstellendes Resultat ergeben haben
und die Garantie bieten, daß das gefürchtete Grundwasser die Einrichtung
nicht im mindesten stören wird. Der Berichterstatter empfiehlt, der für
die Stadt ganz bedeutende Vorteile bietet, zur Annahme.
Ober-Bürgermeister Bansi sagt dazu:
Diese Offerte ist bedeutend günstiger. Während nach der früheren Offerte
der genannten Firma dieselbe 1.500 Mark Pacht zahlen wollte, wogegen wir
die Einrichtung, bauliche Veränderungen, Ausmalungen u.s.w. auf unsere
Kosten hätten vornehmen müssen, werden diese 13.000 Mark nun mehr von der
Firma übernommen und außerdem geht die Einrichtung in 15 Jahren ohne
weitere Entschädigung in das Eigentum der Stadt über und die Firma zahlt
noch jährlich 600 Mark Miete, wobei sie die Kosten für Heizung,
Beleuchtung und Instandhaltung des Inventars außerdem noch selbst trägt.
Der Redner kommt noch einmal auf die in letzter Sitzung gemachten Einwände
betr. Zulassung fremder Konkurrenz zurück und weist deren Haltlosigkeit
nach; auf solch einseitigen Standpunkt darf sich eine Stadtverwaltung,
wenn es das Wohl der Stadt gilt, nicht stellen. Die Firma wird, da sie
auch den Weinhandel betreiben wird, sowohl zur Gewerbe-, wie zur
Einkommenssteuer herangezogen werden.
Betr. Des Grundwassers seien keine Bedenken. Die Vermietung des
Ratskellers (an das Gas- und Wasserwerk) hat bis jetzt jährlich 60 Mark
erbracht; wenn wir die zehnfache Summe 15 Jahre lang erhalten können, so
ist das eine Offerte, die denn doch nicht so kurz von der Hand gewiesen
werden darf.
Stadtbaurat Laumer gibt ebenfalls betr. Des Grundwassers beruhigende
Zusicherungen. Das selbe schwankt zwischen 3,84 und 3,95, ein Stand, der
bisher nicht überschritten wurde und nicht das mindeste befürchten läßt.
Stadtverordneter Krebs erklärt, daß er immer noch auf denselben Standpunkt
steht, wie in letzterer Sitzung. Er sei stets einverstanden, wenn es
gelte, die Steuerverhältnisse unserer Stadt zu verbessern aber er könne an
keine Rentabilität glauben für die Schankwirtschaft. Über Kurz oder lang
würde sich der Inhaber genötigt sehen, auch Bier auszuschenken. Man sollte
von der Stadt aus die Schankwirtschaften nicht noch vermehren, wo die
Wirte so wie so schon schwer zu kämpfen hätten.
Auf jeden Fall möchte er, wenn der Antrag doch angenommen werden sollte,
eine freie Konkurrenz-Ausschreibung befürworten. Nachdem in längerer
Diskussion die Stadtverordneten Wesche, Kratzenstein, v. Dippe und
Oberbürger Meister Bansi dafür und Stadtverordneter Krebs dagegen
gesprochen haben, wird der Antrag des Magistrats mit großer Majorität zum
Beschluß erhoben. Der Vertrag mit der Firma Karl Bohnhard-Nordhausen tritt
am 1. Dezember (1903) dieses Jahres in Kraft, sofern vom Kreisausschuß die
Konzession für die Schankwirtschaft genehmigt wird.
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