Quedlinburger Strafmaß |
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Einen eigenartigen Hinweis über ein Strafmaß hatte sich der Quedlinburger Rat im Jahre 1683 einfallen lassen. | ||
Man erließ eine Tafel auf dem Kleers (Quedlinburger Festwiese) errichten, worauf einer gemalt war, dem die Hände abgeschlagen wurden. | ||
Dabei stand geschrieben: | "Wer beschädigt Bäume, Weinberg und Weiden, der soll solche Strafe erleiden". | |
Nachzulesen Kleemann, Quedlinburger Geschichte, Band 2 Seite 347. |
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