Quedlinburger Strafmaß

 
Einen eigenartigen Hinweis über ein Strafmaß hatte sich der Quedlinburger Rat im Jahre 1683 einfallen lassen.
Man erließ eine Tafel auf dem Kleers (Quedlinburger Festwiese) errichten, worauf einer gemalt war, dem die Hände abgeschlagen wurden.
Dabei stand geschrieben: "Wer beschädigt Bäume, Weinberg und Weiden, der soll solche Strafe erleiden".

Nachzulesen Kleemann, Quedlinburger Geschichte, Band 2 Seite 347.