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Arbeitsvertrag eines Nachtwächters aus dem Jahre 1840 |
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Der Beruf des
Nachtwächters war in früherer Zeit sehr verbreitet und auch sehr
wichtig. Heute ist dieser Berufszweig ausgestorben. Die Verhaltensregeln
und die Arbeitsweise in diesem uralten Berufsstand daher den meisten
unbekannt. |
Bekannt ist meist
nur, dass er laut die nächtlichen Stunden ausrief. Die Aufgaben des
Nachtwächters waren aber weitaus vielfältiger und in einer so genannten
Regulation, etwa einem Arbeitsvertrag vergleichbar, genau geregelt. |
Glücklicherweise
existiert noch ein Originaldokument aus dem Jahre 1840 über einen
gewissen Herrn Schmidt, wohnhaft in der Wassertorstraße in Quedlinburg
und dem Magistrat der Stadt Quedlinburg. Dieses Dokument regelt in 8
Paragraphen und insgesamt 10 handgeschriebenen Seiten alle Einzelheiten
dieses Berufszweiges. |
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Danach war die
Stadt in 15 Reviere mit je einem Nachtwächter aufgeteilt. |
Wichtigste
Aufgabe war es, Einwohner und Stadt vor nächtlichen Beschädigungen zu
schützen. Es durfte nur Nachtwächter werden, wer einen unbescholtenen
Ruf besaß, körperlich rüstig und nicht über 40Jahre alt war. Er musste
Zusammenhänge verständlich vortragen können. Auch sollte er laut § 2
Abs.3 in der Lage sein, einen kurzen Aufsatz niederzuschreiben. |
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Wichtig war auch,
dass gesetzliche Versorgungsansprüche vorhanden waren, da bei Kündigung
keine Pension oder Entschädigung gezahlt wurden. Die Kündigungszeit
betrug 3 Monate. |
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Die Pflichten der
Nachtwächter waren besonders umfangreich. Sie hatten sich anständig und
gesittet in und außerhalb des Dienstes zu betragen. Allen Umgang mit
verdächtigen Personen musste sorgfältig vermieden werden. “Mit
Verhältnissen der in ihrem Reviere lebenden Personen, insbesondere der
verdächtigen Individuen wird er sich bekannt machen.” Die Anweisungen
des Magistrats und der Polizei genauestens befolgen. Dies waren die
allgemeinen Verpflichtungen. |
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In den besonderen
Verpflichtungen kann man nachlesen: |
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1)Sie
müssen sich gegen 10:00 Uhr abends im Revier einfinden und verbleiben in
derselben in der Zeit vom 15.03. bis 15.09. bis 4:00 Uhr morgens, in der
übrigen Zeit bis 5:00 Uhr morgens, ohne sich niederzulegen.” |
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2)Sie
bezeichnen die Stunden, in denen sie mit der Pfeife einen langsamen
verfallenden Ton angeben und mit lauter Stimme rufen -–Die Glocke hat
10, 11 usw. geschlagen -. Die Orte, an welchen die Stunden angekündigt
werden sollen, werden jedem Nachtwächter besonders angegeben werden.” |
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3)Weiterhin
müssen sie: alles beobachten, insbesondere, ob Haustüren und
Fensterläden verschlossen sind, “unter polizeilicher Aufsicht stehende
Personen” kein Verbrechen begehe - Achtgeben, dass keine Wasser, Feuer-
und andere Gefahr besteht. |
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- Nächtliche Ordnung und Ruhe
aufrechterhalten wird.
- Das Revier beständig zu
durchgehen.
- Durch Aufdrücken der
Türklinken untersuchen, ob Türen verschlossen sind.
- Verdächtige Personen
anzuhalten und zu befragen (Name, Stand usw).
- Wenn er zu den unter
polizeilicher Aufsicht stehender Personen gehört, evtl. zu arretieren
bzw. im “Arrestlokal” abzuliefern.
- Mühlgraben zu beobachten, ob
ungewöhnliches Anschwellen des Wassers erfolgt, dann Besitzer der
Mühlen informieren (Schütze ziehen).
- Bei Feuer Bevölkerung über
Horn zu alarmieren.
- Über eine knochende Pfeife
bei Angriff die anderen Nachtwächter zu Hilfe holen.
- Gegen Diebe und Ruhestörer
Schutz zu gewährleisten.
- Er darf kein anderes
Nebenamt übernehmen oder für Lohn Handarbeit übernehmen.
- Keine Neujahrsgeschenke
entgegennehmen.
- Das Absingen von Liedern auf
Verlangen von Hinterbliebenen eines Verstorbenen durch den
Nachtwächter war nicht erlaubt.
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Weiterhin
verboten war den Nachtwächtern Trunkenheit im Dienst, der Umgang mit
verdächtigen Personen, Diebstahl und andere Verbrechen. Vorsätzliche
Unterlassung war ein strenges Vergehen. |
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“Der
Nachtwächter muss sich jeder Abänderung seiner Instruktion und jeder
Vermehrung seiner Dienstpflichten ohne Widerrede gefallen lassen.” |
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Ohne Entgelt
mussten Straßenlaternen gereinigt und angezündet werden. Das
Diensteinkommen eines Nachtwächters bestand aus 96 Talern Courant und
wurde in monatlichen Raten aus der Kämmereikasse bezahlt. |
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Mit
freundlichen Grüßen |
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Alexander
Shaner |
Dresdner
Bank AG |
CFM
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